Wer einen Gebrauchtwagen kaufen will, kann dies von einem Händler oder von Privatpersonen. Der größte Unterschied dürfte die Gewährleistung von einem Jahr sein, die ein Händler geben muss. Bei Privatverkäufen wird diese meist vertraglich ausgeschlossen. In dem Fall haftet der Privatverkäufer nur noch in bestimmten Fallen, z. B. bei arglistiger Täuschung. Sollte es in einem solchen Fall zu Problemen kommen, erreichen Sie in der Regel nur etwas über Ihren Rechtsanwalt, der Ärger ist also schon vorprogrammiert. Händler prüfen in der Regel die Fahrzeuge vor dem Verkauf und sind auf ihren guten Ruf angewiesen. Bei Privatpersonen verhält sich dies leider auch schon mal anders, so dass bei einem Gebrauchtwagenkauf immer Vorsicht angesagt ist. Zum Kauf empfiehlt es sich immer eine fachkundige Begleitperson mitzunehmen. Wenn Sie sich zum Kauf entschlossen haben, empfehle ich vor der Unterschrift einen kurzen Besuch in einer Fachwerkstatt, für ein paar Euro checken die den Wagen sicherlich gerne kurz durch und sie können mit einem guten Gefühl unterschreiben. Sollte der Verkäufer den Werkstattbesuch nicht zulassen, würde ich vom Kauf sofort Abstand nehmen.
Vor dem Kauf empfiehlt es sich, erst einmal Angebote zu vergleichen. Früher lief dies über die Tageszeitung, doch dank Internet bekommt man auf bekannten Autobörsen wie Autoscout24 oder Mobile.de schnell und komfortabel sämtliche Angebote vorsortiert. Da das Preisniveau von Bundesland zu Bundesland schwanken kann, erhalten Sie so schnell einen guten Überblick. Nehmen Sie sich die Zeit zum Vergleichen. Wer genügend Zeit mitbringt und regelmäßig die Angebote durchstöbert stößt so vielleicht auch auf ein echtes Schnäppchen, manche Verkäufer setzen Ihre Fahrzeuge weit unter Marktpreis ein. Dies kann natürlich auch einen Haken haben oder nur ein Lockangebot eines Händlers sein, bei absoluten Megaschnäppchen sollte immer eine gewisse Portion Misstrauen angebracht sein.
Bei den Verhandlungen sollten Sie den Verkäufer natürlich nie in Sicherheit wiegen, bringen Sie noch andere Angebote mit. Es ist manchmal gar nicht so leicht, ein Auto privat zu verkaufen, manche Angebote stehen über Wochen und Monate hinweg online. So etwas können Sie natürlich auch zu Ihrem Vorteil nutzen, evtl. ist der Verkäufer auch dringend auf das Geld angewiesen und ist dadurch bereit, einen deutlich schlechteren Preis in Kauf zu nehmen. Nehmen Sie zum Autokauf nur so viel Geld mit, wie Sie maximal ausgeben wollen, wenn nichts mehr geht zeigen Sie dem Verkäufer das Geld, frei nach dem Motto friss oder stirb. Lassen Sie sich nicht vom Verkäufer unter Druck setzten, wenn dieser erzählt, dass da angeblich noch drei weitere Besichtigungen am selben Tag sind oder andere Interessenten bereits mehr geboten haben. Wenn der Verkäufer so anfängt und nicht mit sich reden lässt, hinterlassen Sie einfach Ihre Telefonnummer, er kann ja die Tage noch auf Sie zurückkommen, wenn Sie bis dahin kein anderes Auto gekauft haben.
Wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind, sollten Sie den Wagen in einer Fachwerkstatt kurz durchchecken lassen, bevor der Vertrag unterschrieben wird. In der Regel wird bei Privatverkäufen die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen. Wenn Sie aber einen Vertrag mitbringen, worin dieser Ausschluss nicht enthalten ist und der Verkäufer darauf eingeht, haben Sie Glück. Sollte der Verkäufer auf den Ausschluss bestehen, können Sie dies ja vielleicht nochmals für kleinere Nachverhandlungen nutzen. Generell sind alle bekannten Schäden und Reparaturen vom Verkäufer aufzuführen. Sollte dieser etwas vorsätzlich verheimlichen, haftet der Verkäufer evtl. wegen arglistiger Täuschung, auch bei einem Gewährleistungsausschluss.
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